Akteneinsicht kann in Strafverfahren auch ohne Anwalt genommen werden. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie diesen Prozess selbstständig navigieren können und welche Kosten und Stolpersteine dabei auf Sie zukommen.
1. Warum Akteneinsicht?
Wenn Sie Kenntnis davon erhalten, dass gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird, liegt der erste Schritt einer guten Verteidigung darin, zu wissen welche Beweismittel der Staatsanwaltschaft vorliegen. Dabei benötigen Sie grundsätzlich keinen Anwalt. Auch ohne Anwalt haben Sie die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen. Dieses Recht ist in § 147 Abs. 4 StPO geregelt.
Das Recht auf Akteneinsicht kann von der Behörde nur verweigert werden, wenn der Untersuchungszweck durch die Akteneinsicht gefährdet werden würde oder überwiegende schutzwürdige Interessen anderer in der Akte benannter Personen dagegenstehen. Dies ist aber in 90% der Fälle nicht der Fall.
2. Welchen Inhalt muss der Antrag haben?
Wenn Sie selbst Akteneinsicht beantragen möchten, sollten Sie das schriftlich machen. Den Antrag können Sie z.B. wie folgt formulieren:
_______________________________________________________________________________
„In dem Ermittlungsverfahren
gegen
[Ihren Namen eintragen]
Aktenzeichen: [hier das Aktenzeichen eintragen]
beantrage ich die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte(n) sowie sämtliche Beiakten, Sonderbände, beigezogene Akten und Beweismittelordner gem. § 147 Abs. 4 StPO.
Begründung:
Als Beschuldigter im Strafverfahren steht mir das Recht auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakte gem. § 147 Abs. 4 StPO zu. Um mein Recht auszuüben, bitte ich um Vereinbarung eines Termins in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft. Sie erreichen mich hierfür unter der Nummer xxx.
Soweit eine vollständige Akteneinsicht (derzeit) nicht möglich sein sollte, bitte ich in jedem Fall um Mitteilung der Hinderungsgründe.
Mit freundlichen Grüßen“
_____________________________________________________________________________
Im Bestfall erhalten Sie daraufhin einen Anruf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft, um einen Termin zu vereinbaren. Oft werden Sie aber auch aufgefordert sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzten. Da es oft schwierig ist bei der Staatsanwaltschaft den zuständigen Ansprechpartner zu erreichen, kann ich nur dazu raten, früh morgens anzurufen.
3. Wo muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Strafverfahren immer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen. Die Polizei darf Ihnen die Akte nicht übermitteln oder über Ihren Antrag auf Akteneinsicht entscheiden.
Oft erhalten Beschuldigte in einem Strafverfahren aber zunächst nur ein Vorladungsschreiben oder Anhörungsbogen der Polizei. Von welcher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen geführt werden und wie das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen (sog. Js-Aktenzeichen) lautet, ist nicht bekannt. In diesem Fall senden Sie das Akteneinsichtsgesuch einfach an die Polizei und bitten um Weiterleitung des Schreibens an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Tipp: Senden Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht immer auf einem nachweisbaren Weg, wie z.B. per E-Mail oder Fax. Man wundert sich, wie viele Schreiben bei deutschen Behörden verloren gehen. In diesem Fall ist es besser über einen Sendungsnachweis zu verfügen.
4. Wie läuft die Akteneinsicht ab?
Die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte wird Privatpersonen gem. 32f Abs. 2 StPO in den Diensträumen der Staatsanwaltschaft erfolgen. Nach einer entsprechenden Terminvereinbarung müssen Sie daher persönlich bei der Staatsanwaltschaft erscheinen und können dort im auf der Geschäftsstelle die Akte lesen. Ob Sie Kopien der Akte machen können, ist nicht einheitlich geregelt. Aus Datenschutzgründen kann Ihnen die Erstellung von Kopien jedoch untersagt werden.
5. Geht es auch einfacher?
Unkomplizierter geht es durch uns. Bei einfach-Akteneinsicht.de können Sie online von zu Hause aus mit wenigen Klicks die Akte anfordern. An uns als Rechtsanwälte wird die Akte versandt, so dass wir diese einscannen und Ihnen über unsere Cloudlösung online zur Verfügung stellen können. Diesen Service bieten wir zum Festpreis von 89,90 EUR an.
<img src="https://vg02.met.vgwort.de/na/644b288248ce456cb589276ec6533fbb" width="1" height="1" alt="">
Comments